Jeder Studierende sollte die wΣhrend des Semesters besuchten Lehrveranstaltungen auf einem besonderen Vordruck eintragen, der in das Studienbuch eingeheftet wird. Diese Vordrucke werden auf Anfrage im Studentensekretariat oder der Pedellenstelle, Neue Aula, Wilhelmstra▀e 7, Zimmer 34, ausgegeben.
Die Studierenden, die an der UniversitΣt Tⁿbingen immatrikuliert sind und ihr Studium im nΣchsten Semester hier fortsetzen wollen, mⁿssen das innerhalb vorgegebner Fristen dem Studentensekretariat mitteilen (=Rⁿckmeldung). ▄ber die Voraussetzungen und FormalitΣten fⁿr die Rⁿckmeldung informiert das Studentensekretariat vor Ablauf des Semesters.
Treten Grⁿnde auf, die die Durchfⁿhrung eines ordnungsgemΣ▀en Studiums nicht zulassen, besteht die M÷glichkeit der Beurlaubung vom Studium. Solche Grⁿnde sind z.B. Krankheit, Auslandsstudium, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst u.Σ. Beurlaubte Studierende nehmen an der akademischen Selbstverwaltung nicht teil, ihr aktives und passives Wahlrecht ruht. Sie haben jedoch die M÷glichkeit, die Bibliothek zu benutzen oder Prⁿfungen abzulegen, wenn sie nicht Teil einere Lehrveranstaltung sind. Der Antrag ist auf einem Formblatt (erhΣltlich im Studentensekretariat) zu begrⁿnden und mit entsprechenden Belegen (Attest, Zulassungsnachweis, Einberufung etc.) versehen an das Studentensekretariat zu richten.
Beabsichtigt ein Studierender, die UniversitΣt Tⁿbingen zu verlassen, kann er jederzeit einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Der Antrag ist wiederum beim Studentensekretariat einzureichen. Die Exmatrikulation wird im Studienbuch und im Studentenausweis vermerkt. Sie wird erst vorgenommen, wenn die UniversitΣtsbibliothek im Studentausweis einen Entlastungsvermerk eingetragen hat und der Studierende "die sonstigen ÷ffentlich-rechtlichen Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Studium entstanden sind", bezahlt hat.